Hotel & FlugQTH701
Tunesien - Hammamet

Vincci Flora Park

Weiterempfehlung78%
    Termine & Preise

    Hotelbewertungen

    Weiterempfehlung78%

    Reisebeschreibung

    Urlaub in Hammamet.

    Das elegante Hotel ist im arabisch-maurischen Stil gehalten und bietet Urlaub mit Privatsphäre. Der malerische Yachthafen liegt ca. 1,5 km entfernt und ist bequem bei einem Strandspaziergang zu erreichen.

    Reisemerkmale

    Badeurlaub

    Highlights

    • im arabisch-maurischen Stil gehalten
    • im neuen Touristenzentrum von Hammamet Süd gelegen
    • grenzt an einen Golfplatz

    Inklusivleistungen

    Transport

    • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Enfidha und zurück in der Economy Class
    • Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen

    Zug zum Flug

    Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis Zug zum Flug-Tickets (2. Klasse inklusive ICE-Nutzung, nur gültig innerhalb Deutschlands). Hierfür erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen Gutscheincodes, die in ein Ticket umgewandelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil nur für Anreisen bis zum 31.10.2025 gilt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.berge-meer.de/service/zug-zum-flug.

    Urlaubsort

    Unterkunft

    Ihr 4-Sterne-Hotel: Hotel Vincci Flora Park (Landeskategorie)

    Termine & Preise

    Preis aufsteigend
    Datum und Dauer
    Verpflegung & Zimmertyp
    Preis
    HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

    Wichtig zu wissen

    Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

    Länderinformationen

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

    Im Rahmen einer Pauschalreise ist die Einreise mit Personalausweis /ID Card möglich. Der Reisende muss die ausgedruckten Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise (Buchungsbestätigung, Hotelreservierung, Rückflugticket für einen Charterflug) mit sich führen. Nach Angaben des tunesischen Fremdenverkehrsamts ist die Einreise mit dem Personalausweis ab Januar 2025 grundsätzlich nicht mehr möglich. Alle Reisenden benötigen ab diesem Zeitpunkt einen ausreichend gültigen Reisepass zur Einreise.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

    Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Doppelstaatsbürger:
    Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Minderjährige mit mindestens einem tunesischen Elternteil benötigen zur Ausreise die schriftliche, von tunesischen Behörden beglaubigte Genehmigung des tunesischen Elternteils. Achtung: Auch ein tunesischer Name im ausländischen Kinderreisepass veranlasst die Behörden zur Annahme, dass eine tunesische Staatsbürgerschaft durch einen tunesischen Elternteil besteht und dessen schriftliche Genehmigung benötigt wird.

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

    Mitzuführende Dokumente:
    - Weiter- oder Rückflugticket
    - Nachweis einer Unterkunft
    Bei der Ankunft erhalten Reisende einen Einreisenachweis namens „Carte de visiteur non-résident“. Dieser muss aufgehoben und bei Ausreise erneut vorgelegt werden.

    Einreise auf dem Seeweg:
    Bei der Einreise auf dem Seeweg kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangt werden. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Hepatitis A
    - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 12.10.2024 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf