Reiseschutz
mit HanseMerkur

Frau in einer Hängematte mit Laptop©Viktor Gladkov-shutterstock.com

Ihr Schutzengel für Ihre Urlaubsträume

Starten Sie entspannt in Ihren Traumurlaub! Denn wer bereits bei Reisebuchung an eine Versicherung denkt, garantiert sich unbeschwerten Urlaubsgenuss. Mit unserem Partner HanseMerkur haben wir für alle Weltentdecker passende Reiseversicherungen zusammengestellt, die Sie europa- bzw. weltweit umfangreich schützen.

Egal ob mit dem Auto, Zug, Flugzeug oder Schiff: Profitieren Sie von den attraktiven Angeboten der HanseMerkur. So sind Ihre schönsten Wochen des Jahres immer gut versichert! Buchen Sie Ihre Reiseversicherung am besten gleich bei der Buchung Ihrer Reise mit. Sollten Sie noch unsicher sein, welchen Reiseschutz Sie auswählen möchten, können Sie diesen gerne nachträglich hier abschließen. 

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Das wichtigste im Überblick

Welchen Schutz bietet Ihnen die Reiseversicherung?

Wenn Sie auf Reisen krank werden, sind die ambulanten und stationären Behandlungskosten mit der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert - und dies ohne Selbstbeteiligung. Sollten Sie Ihre Reise auf Grund einer Krankheit stornieren oder abbrechen müssen, sind Ihre Stornokosten über die Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie versichert. Dies' gilt selbstverständlich auch bei einer Infektion mit dem Coronavirus.

Bis wann die Reiseversicherung abschließen?

Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) enthalten, sind bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo. - Sa.) nach Reisebuchung erfolgen. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Abschluss Ihrer Reiseversicherung gleich bei Ihrer Reisebuchung zu tätigen.

Was wird erstattet? Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Erstattung der nachweislich entstandenen Stornokosten bei versicherten Ereignissen u. a. unerwartet schwere Erkrankung (z. B. auch beim Coronavirus)

Urlaubsgarantie

  • Volle Reisepreiserstattung bei Reiseabbruch in der ersten Urlaubshälfte

Reise-Krankenversicherung

  • Ohne Selbstbeteiligung auf entstandene Behandlungskosten im Ausland

Warum ist eine Versicherung auf einer Kreditkarte nicht immer ausreichend?

Eine Versicherung über die Kreditkarte kann in vielen Fällen von Vorteil sein, jedoch deckt sie nicht immer alle notwendigen Risiken ab.
Die Deckungssummen von Kreditkartenversicherungen sind häufig begrenzt oder es fällt ein hoher Selbstbehalt an. Zudem ist der Versicherungsschutz oft nur gültig, wenn die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Wir empfehlen daher, die Leistungen Ihrer Kreditkarte genau zu prüfen und im Zweifelsfall eine Reiseversicherung der HanseMerkur abzuschließen.

Selbstbehalt: Ja oder Nein?

Unsere Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt. Im Schadenfall kommen keine Kosten auf Sie zu. Einzige Ausnahme in der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- Euro je versicherte Person. Alle weiteren versicherten Ereignisse sind ohne Selbstbehalt.

Unsere Versicherungs-Angebote

Frau sitzt auf Koffer©monkeybusinessimages-iStock

Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie

Die Reise-Rücktrittsversicherung übernimmt die Kosten VOR der Reise, wenn Sie diese nicht oder nur verspätet antreten können. Die Urlaubsgarantie schützt Sie nach Reiseantritt, wenn Sie diese z. B. abbrechen müssen.

Geltungsbereich: Weltweit

Im Versicherungsschutz enthalten:

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)

Dokumente zum Download:

Paar tanzt im Meer©miodrag ignjatovic - gty

Premium-Schutz

Der Premium-Schutz sichert Ihren Traumurlaub perfekt ab. Denn hier erhalten Sie die wichtigsten Reiseversicherungen inklusive Reise-Krankenversicherung praktisch in einem Paket.

Geltungsbereich: Weltweit

Im Paket enthalten:

  • Reise-Krankenversicherung
  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung

Dokumente zum Download:

Frau am Strand vor Kreuzfahrtschiff©nopow - gty

Kreuzfahrten-Schutz

Unser Premium-Schutz speziell für Schiffsreisen. Der Kreuzfahrten-Schutz sichert Sie zusätzlich für den Fall ab, dass Sie das Schiff versäumen, wenn z. B. Ihr Zug auf der Hinreise mehr als 2 Stunden Verspätung hat.

Geltungsbereich: Weltweit

Im Paket enthalten:

  • Reise-Krankenversicherung
  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung

Dokumente zum Download:

Frau schaut aus dem Autofenster©Patiwat Sariya-shutterstock

Auto-Bahn-Bus-Schutz

Unser Premium-Schutz speziell für Urlaub mit eigener Anreise in Deutschland und Europa. Wer mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn in die Auszeit startet, genießt mit dem Auto-Bahn-Bus-Paket optimalen Reiseschutz.

Geltungsbereich: Europa / Deutschland

Im Paket enthalten:

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Auto-Reise-Schutzbrief

Dokumente zum Download:

 

Paar am Strand und halten Hände©Goodboy Picture Company - gty

Reise-Krankenversicherung

Die Reise-Krankenversicherung sollte auf keiner Reise fehlen. Sie deckt die Kosten für die Versorgung und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport, wenn Sie im Ausland krank werden oder medizinische Hilfe benötigen.  

Geltungsbereich: Weltweit

Im Versicherungsschutz enthalten:

  • Heilbehandlungskosten
  • Bergungs-, Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten
  • Betreuungsleistungen

Dokumente zum Download:

Gruppe auf Berggipfel©cppzone-stock.adobe.com

Reiseschutz für Gruppen

Gemeinsam gut versichert: Für Gruppen- oder Sonderreisen mit mindestens 10 Personen bieten wir spezielle Gruppentarife an. Die Versicherungen sind jeweils gültig für eine Person.

Geltungsbereich: Weltweit

Im Paket enthalten:

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Reise-Krankenversicherung
  • Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen
  • Reisegepäck-Versicherung

Dokumente zum Download:

FAQ: Fragen und Antworten

rund um das Thema Reiseversicherung

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Reiseversicherung. Buchen Sie Ihre Reiseversicherung am besten gleich bei der Buchung Ihrer Reise mit. Sollten Sie noch unsicher sein, welchen Reiseschutz Sie auswählen möchten, können Sie diesen gerne nachträglich hier abschließen: Reiseversicherung buchen.

Allgemeine Fragen

Mit einer Reiseversicherung können Sie unvorhersehbare Ereignisse und Risiken im Vorfeld absichern. Es werden Ihnen unterschiedliche Leistungen und Versicherungen vor Antritt Ihrer Reise angeboten.

Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) enthalten, sind bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo. - Sa.) nach Reisebuchung erfolgen. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Abschluss Ihrer Reiseversicherung gleich bei Ihrer Reisebuchung zu tätigen.

Es gibt eine Notruf-Hotline: +49 40 5555-7877

Sobald die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird, gilt eine Reise als angetreten. 

Zum Beispiel - Flugreise: Check-in durch Pass- oder Bordkartenkontrolle (bei online Check-in erst mit der Pass- oder Bordkontrolle). Ist ein Rail & Fly Ticket im Gesamtpreis enthalten, gilt die Reise schon mit Einsteigen in den Zug als angetreten.

Maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gelten als eine Familie. Eine Familie können insgesamt bis zu 7 Personen bilden.

Eine Versicherung auf einer Kreditkarte kann in vielen Fällen nützlich sein, bietet aber nicht immer den umfassenden Schutz, den man benötigt. Kreditkartenversicherungen bieten oft nur begrenzte Deckungssummen oder haben einen hohen Selbstbehalt. Oftmals ist der Versicherungsschutz auch nur dann gültig, wenn die Reise vollständig mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Als Paar gelten 2 Erwachsene.

Eine Gruppe besteht aus mind. zehn Personen, bei Bahnanreise aus mindestens sechs Personen, die das gleiche Reiseziel und Reisedatum haben.

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung um mindestens 2 Stunden
  • Unerwartete schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
  • Zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen
  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sind mit versichert. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.
  • Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
  • Falls gesondert vereinbart Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern).

Wenn die Reise aus einem versicherten Grund, wie zum Beispiel schwere Krankheit, umbgebucht werden muss, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten. Bei anderen Umbuchungsgründen werden für eine Reise bis maximal 42 Tage vor Reisebeginn pauschal 30 Euro pro versicherter Person erstattet. 

Bei Kreuzfahrten gibt es einen zusätzlichen Schutz. Dieser beinhaltet eine Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden. Dann übernimmt die Reisekostenversicherung die notwendigen Nachreisekosten. Es werden die Kosten erstattet, die bei einer Stornierung angefallen wären, maximal 1.500 Euro.

Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)

Man erhält den kompletten Reisepreis bei einem Reiseabbruch erstattet, sofern innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise (maximal bis zum 8. Reisetag) die Reise aufgrund eines versicherten Ereignis abgebrochen wird. Außerdem erhält man die zusätzlichen Rückreisemehrkosten. 

Auch Reiseleistungen vor Ort, wie zum Beispiel am Urlaubsort gebuchte Ausflüge oder im Skigebiet gekaufte Skipässe, sind in der Versicherung mit inbegriffen.

Bei einer Unterbrechung der Reise aus einem versichertem Grund, wird der anteilige Reisepreis erstattet, sowie bei Rundreisen und Kreuzfahrten der Anschluss an die Reise (maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung).

Bei einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden und Versäumnis des Anschlussverkehrsmittels, werden die zusätzlichen Kosten erstattet.

Bei einer verspäteten Rückreise aus versichertem Grund werden die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und die Rückreise erstattet. Bei Naturkatastrophen und Elementarereignissen am Urlaubsort, wie z. B. Lawinen oder Erdbeben werden die Mehrkosten ebenfalls übernommen.

Die Urlaubsgarantie greift auch, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung besteht. Zudem wird eine weitere Klausel aufgenommen, die besagt, dass die zusätzlichen Unterbringungskosten min. 2.500 € betragen müssen. Diese Änderungen greifen auch für bereits abgeschlossene Versicherungen.

Reise-Krankenversicherung

Medizinische Behandlungen im Ausland sind oft sehr teuer. Eine Reise-Krankenversicherung schützt Sie vor den dadurch entstehenden Kosten. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt auch für die EU, deckt jedoch meist nur einen geringen Teil der zu bezahlenden Kosten ab. Außerhalb der EU kommt die gesetzliche Krankenversicherung für keine anfallenden Arztleistungen auf. Um unbeschwert Ihren Urlaub genießen zu können, empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung.

  • Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
  • Kosten für Krankentransport zur nächsten Klinik und medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland
  • Kosten für einige Zusatzleistungen, wie z. B. Anreise von Familienmitgliedern bei längerem Krankenhausaufenthalt

Bei einer auf Vorsatz beruhenden Krankheit und Unfällen oder Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.

Selbstbehalt

Selbstbehalt ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selber zu tragen hat.

Unsere Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt. Im Schadenfall kommen keine Kosten auf Sie zu. Einzige Ausnahme in der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- Euro je versicherte Person. Alle weiteren versicherten Ereignisse sind ohne Selbstbehalt.

Berge & Meer Reiseberatung

Sie haben weitere Fragen oder wünschen einen persönlichen Kontakt?

Unsere Kollegen im Call Center stehen Ihnen jederzeit unter unserer Info-Hotline für Fragen und Antworten zu den Versicherungsprodukten zur Verfügung.

Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail senden.

02634 962 6046info@berge-meer.de

Vermittlerstatus

Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Reiseschutz-Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für diese Tätigkeit erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie bereits enthalten sind. IHK-Registrierungsnummer: D-MWON-9JXQG-03

Berge & Meer Touristik GmbH
Andréestrasse 27
DE-56578 Rengsdorf

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0)180 600 5850
(Festnetzpreis 0,20 EUR/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/Anruf)

Registerabruf unter www.vermittlerregister.info
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit

Versicherungsunternehmen oder -vermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de