KreuzfahrtK8W391
Grönland & Island

Kreuzfahrt mit der MS Hamburg von Spitzbergen bis Kangerlussuaq

  • 18-tägig inkl. Flug
  • Premium-Schiff inkl. Vollpension
  • Inkl. Zodiac-Rundfahrten
Termine & Preise

Reisebeschreibung

Mit der MS Hamburg atemberaubende Landschaften erkunden

Begeben Sie sich nach Spitzbergen an Bord der MS Hamburg und entdecken Sie traumhafte Fjordlandschaften mit majestätischen Bergen und eiskalten Gletschern. Mit den bordeigenen Zodiacs erleben Sie die vielfältige Tierwelt und die unberührte Natur Grönlands.

Reisemerkmale

Hochseekreuzfahrten

Highlights

  • Natur pur am Nordpolarkreis
  • Rundfahrten mit bordeigenen Zodiacs
  • Wissenschaftliche Begleitung

Reiseverlauf

Kreuzfahrt mit der MS Hamburg von Spitzbergen bis Kangerlussuaq

Inklusivleistungen

Transport

  • Linienflug evtl. mit Zwischenstopp mit renommierter Fluggesellschaft von Frankfurt raus nach Longyearbyen und von Kangerlussuaq zurück in der Economy Class
  • Transfers und Kreuzfahrt gemäß Reiseverlauf

Zug zum Flug

Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis Zug zum Flug-Tickets (2. Klasse inklusive ICE-Nutzung, nur gültig innerhalb Deutschlands). Hierfür erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen Gutscheincodes, die in ein Ticket umgewandelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil nur für Anreisen bis zum 31.10.2025 gilt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.berge-meer.de/service/zug-zum-flug.

Wunschleistungen

Festpreis Einzelkabine pro Person
  • Innenkabine 6.549 €
  • Außenkabine (evtl. mit Sichtbehinderung) 9.249 €

Unterkunft

Ihr Premium-Schiff: MS Hamburg

Wichtig zu wissen

Bordsprache ist Deutsch.

Die Kabinenzuteilung obliegt der Reederei.

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Länderinformationen

Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:

Mehr erfahren

Norwegen

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Der vorläufige Reisepass wird von einigen norwegischen Behörden und beispielsweise auch Banken nicht anerkannt.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Da viele norwegische Behörden und beispielsweise auch Banken den Personalausweis nicht anerkennen, wird empfohlen, mit dem Reisepass einzureisen.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Russland

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Der Kinderreisepass ist nur mit Foto gültig.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Einreiseformular:

Registrierung:
Es besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt sieben Tage überschreitet. Für Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist für die Anmeldung zuständig.

Doppelstaatsbürger:
Doppelstaatsbürger werden in Russland ausnahmslos wie russische Staatsbürger behandelt. Dies hat zur Folge, dass Doppelstaatsbürger möglicherweise auch in die russischen Streitkräfte berufen werden können. Russische Doppelstaatsbürger können nur mit einem russischen Auslandspass ausreisen.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung muss notariell beglaubigt sein.

Unbegleitete Minderjährige mit russischer Staatsbürgerschaft benötigen weitere Dokumente.

Einreise auf dem Landweg:
Die Landgrenzen zwischen Finnland und Russland sind bis auf Weiteres geschlossen.

Island

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Norwegen

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Russland

Visabestimmungen

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 6 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://electronic-visa.kdmid.ru

Das E-Visum ist 60 Tage lang nach Ausstellungsdatum gültig und kann für einen Aufenthalt von maximal 16 Tagen binnen dieser Frist beantragt werden.

Folgende staatliche Grenzübergänge sind nur für die Ein-und Ausreise mit dem E-Visum möglich:

https://electronic-visa.kdmid.ru/checkpoint_en.html

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1-4 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

Einreise auf dem Landweg:
Bei Einreisekontrollen über den Landweg wird eine Migrationskarte ausgehändigt, die unterschrieben und mitgeführt werden muss.

Einreise auf dem Seeweg:
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können sich im Rahmen von touristischen Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Es müssen die Reise- und Personendaten vor der Ankunft angegeben werden. Das erfolgt in der Regel über die zuständige Reederei oder den Veranstalter. Passagiere, die ihren Aufenthalt an Land selbstständig organisieren und nicht Teil einer geführten Gruppe sind, benötigen ein Visum. Weitere Details sollten vorab geklärt werden. Bitte beachten Sie, dass eine visumfreie Einreise von Kreuzfahrt-Teilnehmern aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt wurde.

Reisen nach St. Petersburg und Leningrad:
Reisende können für St. Petersburg und die Leningrader Region ein kostenloses e-Visum unter folgendem Link beantragen: http://electronic-visa.kdmid.ru/. Das Visum berechtigt zu einmaliger Einreise und einem Aufenthalt von maximal 8 Tagen und es kann nicht zur Ein- oder Weiterreise in andere russische Gebiete genutzt werden. Die Einreise mit diesem Visum ist auf bestimmte Grenzübergänge beschränkt, bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter http://electronic-visa.kdmid.ru/. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor Reiseantritt beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von e-Visa aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt wurde.

Reisen nach Kaliningrad:
Reisende können für Kaliningrad ein kostenloses e-Visum unter folgendem Link beantragen: http://electronic-visa.kdmid.ru/. Das Visum berechtigt zu einmaliger Einreise und einem Aufenthalt von maximal 8 Tagen ausschließlich im Kaliningrader Gebiet. Die Ein- und Ausreise ist dabei nur an einigen ausgewählten Grenzübergangsstellen, beispielsweise dem Flug- oder Seehafen in Kaliningrad, möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter http://electronic-visa.kdmid.ru/. Die Ein-, Aus- oder Weiterreise in andere Regionen Russlands ist mit diesem Visum nicht möglich. Auch für einen Zwischenstopp außerhalb Kaliningrads wird ein entsprechendes russisches Visum benötigt. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor Reiseantritt beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von e-Visa aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt wurde.

Reisen aus der/in die Republik Belarus:
Reisende, die über Belarus nach Russland reisen möchten - oder umgekehrt -, benötigen in der Regel für den Aufenthalt bzw. den Transit im jeweiligen Land ein gültiges Visum. Unter Umständen wird also ein russisches sowie ein belarussisches Visum benötigt. Vom Flughafen Minsk aus kann derzeit über folgende acht Flughäfen nach Russland eingereist bzw. in die Gegenrichtung ausgereist werden: Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi. Es wird davon abgeraten, andere Flughäfen zu nutzen. Reisen über den Landweg werden nicht empfohlen. Die Grenzübergänge zwischen der Republik Belarus und der russischen Föderation dürfen rechtlich nur von russischen oder belarussischen Staatsangehörigen benutzt werden. Beim Betreten einiger dieser Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen und Geldstrafen kommen.

Genehmigungspflichtige Gebiete:
Einige Gebiete Russlands, wie beispielsweise Grenzregionen oder der Nordkaukasus, dürfen nur mit gesonderter Erlaubnis bereist werden. Hier sind gegebenenfalls spezielle Berechtigungsscheine bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen.

Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®

Island

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Norwegen

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Russland

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden
- Von der Transiterleichterung ausgenommen sind Reisende aus Weißrussland, Sewastopol, Simferopol, Chabarowsk (KHV), Krasnodar (KRR), Mineralnyje Wody (MRV), Rostow am Don (ROV), Sotschi (AER) und Juschno Sachalinsk (UUS).

Island

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Norwegen

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse in endemischen Gebieten kommen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 26.07.2024 02:55 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Russland

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Tollwut
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Teilreisewarnung:
Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Dies gilt für die Grenzregionen zur Ukraine in Südrussland.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 26.07.2024 02:56 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Island

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Es wird eine Impfung empfohlen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 26.07.2024 02:55 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

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Termine & Preise

Preis aufsteigend
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Verpflegung & Zimmertyp
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