HotelI7P604
Polen - Swinemünde

Hampton by Hilton Swinemünde

Weiterempfehlung78%
Termine & Preise

Hotelbewertungen

Weiterempfehlung78%

Reisebeschreibung

Auszeit im Seebad Swinemünde

An der längsten Strandpromenade Europas gelegen sorgt Swinemünde für eine Menge Abwechslung. Entdecken Sie den höchsten Leuchtturm Polens, das historische Rathaus oder machen Sie eine Hafenrundfahrt und entspannen Sie anschließend in Ihrem Hotel.

Reisemerkmale

BadeurlaubStädtereisen

Highlights

  • Hotel liegt nur einen gemütlichen Spaziergang vom Strand entfernt
  • Sehenswerte historische Altstadt

Inklusivleistungen

Unterbringung und Verpflegung

  • Unterbringung in der gebuchten Zimmerkategorie
  • Verpflegung wie gebucht

Urlaubsort

Unterkunft

Termine & Preise

Preis aufsteigend
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Kurtaxe/Ökotaxe/Touristensteuer zahlbar vor Ort: pro Person/Nacht ca. 1.20 EUR

Länderinformationen

Polen, im Herzen Mitteleuropas gelegen, ist ein Land voller Kultur, Geschichte und landschaftlicher Vielfalt. Es erstreckt sich von den sandigen Stränden der Ostseeküste im Norden bis hin zu den majestätischen Karpaten und Sudeten im Süden. Die Hauptstadt Warschau, eine pulsierende Metropole, vereint moderne Architektur mit historischen Bauwerken und bietet eine Fülle von Museen, Theatern und kulturellen Veranstaltungen. Krakau, eine der ältesten Städte Polens, fasziniert mit ihrer gut erhaltenen Altstadt und dem prächtigen Wawel-Schloss. In Polen gibt es zahlreiche Nationalparks und Naturschutzgebiete, die Outdoor-Enthusiasten anziehen. Die Masurische Seenplatte, mit ihren tausenden von Seen, bietet perfekte Bedingungen zum Segeln und Kajakfahren. Wandern in den Tatra-Bergen oder ein Besuch des Białowieża-Urwalds, einem der letzten verbliebenen Urwälder Europas, sind unvergessliche Erlebnisse für Naturliebhaber. Die polnische Küche, bekannt für ihre herzhaften Gerichte, umfasst Spezialitäten wie Pierogi (gefüllte Teigtaschen), Bigos (ein deftiger Eintopf mit Sauerkraut und Fleisch) und natürlich die berühmten polnischen Würste. Polnische Gastfreundschaft ist legendär, und Besucher können sich auf eine warme und einladende Atmosphäre freuen. Das Land hat eine reiche und bewegte Geschichte, die in zahlreichen historischen Stätten und Denkmälern lebendig wird. Besuche in den ehemaligen Konzentrationslagern Auschwitz-Birkenau und den mittelalterlichen Burgen der Region sind tief bewegende Erlebnisse, die die komplexe Vergangenheit Polens widerspiegeln. Polen ist Mitglied der Europäischen Union und bietet eine gut ausgebaute Infrastruktur, die das Reisen einfach und angenehm macht. Mit seiner einzigartigen Mischung aus Geschichte, Kultur und Natur ist Polen ein ideales Reiseziel für Entdecker, Kulturinteressierte und Naturliebhaber gleichermaßen.

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Es wird dringend empfohlen, eine Einverständniserklärung mitzunehmen. Sie sollte in polnischer Sprache verfasst und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Sie sollte die Reiseroute, den Reisezeitraum, die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten und ggf. die Kontaktdaten der Begleitperson(en) enthalten.

Für Betreiber von Unterkünften und Hotels ist die Überprüfung der Sorgerechtslage inzwischen sogar verpflichtend. Beim Check-in werden Reisende unter 18 Jahren daher registriert, wofür ein Ausweisdokument benötigt wird. Zudem müssen Erziehungsberechtigte anhand eines offiziellen Nachweises ihre Vormundschaft bestätigen. Begleitpersonen, die nicht erziehungsberechtigt sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Diese Vollmacht sollte alle relevanten Details, wie Aufenthaltsdauer und Kontaktdaten der Eltern, enthalten.

Einreise auf dem Landweg:
Die Grenzübergänge zwischen Polen und Belarus sind größtenteils geschlossen.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.

Besonderheit:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 15.06.2025 02:51 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf