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Erlebnisreise von Elbasan bis Kruja
- 10-tägig inkl. Flug
- 3-/4-Sterne-Hotels bzw. Gästehäuser mit Verpflegung
- "Slow food"-Dinner auf einer lokalen Farm
- April — Oktober 2025
Reisebeschreibung
Albanien - Europas letztes Geheimnis
Mirë se erdhët - Herzlich willkommen in Albanien! Freuen Sie sich auf eine Reise durch das "Land des Adlers". Riesige Bergrücken, schroffe Felswände, romantische Wälder und sattgrüne Wiesen - die vielfältige Landschaft Albaniens wartet auf Sie!
Reisemerkmale
Highlights
- Tour durch die albanischen Alpen
- 4 Wanderungen
- Besuch Kosovo
- Paddelbootfahrt auf den Black Drin Springs
- "Slow food" Abendessen auf einer lokalen Farm
- Besuch Honig-Farm
- Kennenlernen lokalen Familien
Reiseverlauf
Inklusivleistungen
Erlebnisse vor Ort
- Besuch Honig-Farm (Tag 3)
- Paddelbootfahrt auf den Black Drin Springs (Tag 5)
- Fährfahrt Koman-Stausee (Tag 7)
- Wanderungen Via Egnatia (Tag 2), Voskopoja (Tag 4), Theth (Tag 6) und Valbona (Tag 8)
- Stadtbesichtigungen Voskopoja (Tag 4), Prizren (Tag 9) und Kruja (Tag 10)
Zug zum Flug
Wunschleistungen
Unterkunft
Ihre Unterkünfte während der Erlebnisreise
Sie übernachten in ausgewählten 3-/4-Sterne-Hotels bzw. Gästehäuser, die alle über ein Restaurant verfügen.
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) bzw. Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) verfügen über Bad oder Dusche/WC.
Beispielunterkünfte
Elbasan |
Hotel Via Egnatia |
*** |
Voskopja |
Gästehaus Pashuta |
|
Shkodra |
Hotel Tradita |
*** |
Valbona |
Mik Hotel |
*** |
Kruja |
Hotel Panorama |
**** |
Unterkunftsänderungen vorbehalten. Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Termine & Preise
Wichtig zu wissen
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass sich bedingt durch den Zustand des Straßennetzes längere Fahrtzeiten ergeben können. Während des Besuchs der Einheimischen sind Trinkgelder willkommen (nach eigenem Ermessen).
Hinweise zur Teilnehmeranzahl
Eingeschränkte Mobilität
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Länderinformationen
Informationen zum Zielgebiet
Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:
Mehr erfahrenEinreisebestimmungen
Albanien
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss beurkundet und apostilliert sein.
Nordmazedonien
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung sollte zusätzlich ins Mazedonische übersetzt werden und muss notariell beglaubigt werden.
Kosovo
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen. Minderjährige unter 14 Jahren benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung, aus der hervorgeht, dass sie die Reise gemeinsam mit einer näher zu bezeichnenden Begleitperson unternehmen dürfen.
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen. Dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren.
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen. Dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren.
Visabestimmungen
Albanien
Visabestimmungen
Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Nordmazedonien
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Besonderheit:
Reisende sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Üblicherweise übernimmt die Unterkunft eine solche Anmeldung. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig. Wenn Sie nicht angemeldet sein sollten, können Geldstrafen verhängt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Kosovo
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die Visumbefreiung gilt für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Einreise auf dem Landweg:
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt. Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt.
Transitvisabestimmungen
Albanien
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Nordmazedonien
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Kosovo
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Impfbestimmungen
Albanien
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 11.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Nordmazedonien
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 11.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Kosovo
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
West-Nil-Fieber:
Im Kosovo sind kürzlich Ausbrüche des West-Nil-Fiebers aufgetreten. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 11.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf