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Allgemeine Reiseinformationen

Die Sicherheit unserer Gäste steht für uns an erster Stelle! Schon vorab legen wir größten Wert auf die Verlässlichkeit unserer Partner vor Ort. Zudem beobachten wir die Sicherheitslage in allen Zielgebieten sehr aufmerksam. Als Informationsquellen dienen uns allen voran die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes und Berichte unserer Partner in den Zielgebieten. So können wir bei Änderungen der Sicherheitslage zeitnah alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Unter der Rubrik Reise & Sicherheit - Reisen und Gesundheit finden Sie alle wichtigen Informationen und Merkblätter rund um Ihre Gesundheitsvorsorge auf Reisen.
Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abschluss des Vertrages nicht automatisch gespeichert werden. Wir empfehlen Ihnen, die AGB bei der Buchung kostenlos herunterzuladen und abzuspeichern.
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Artenschutz betrifft uns alle. Und es gibt einiges, was Sie bereits vor Reiseantritt beachten sollten, um sich am Urlaubsort verantwortungsvoll verhalten und zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beitragen zu können.
Viele Tiere und Pflanzen stehen unter Artenschutz
Sie kennen das vielleicht: Exotische Tiere und Pflanzen oder auch Gegenstände, die aus Tierteilen hergestellt wurden, wirken während eines Urlaubes in ferne Länder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend und anziehend. Möglicherweise sind diese aber artengeschützt. Händler werden versuchen, Ihnen alle Bedenken auszureden, indem sie ihnen eine "Ausfuhrbescheinigung" ausstellen wollen. Diese ist allerdings NUR durch die Behörden des jeweiligen Urlaubslandes gültig.
Informieren Sie sich daher bereits vor Reiseantritt über die Bestimmungen Ihrer Urlaubsregion sowie die Einfuhrbestimmungen für die Rückreise ins Heimatland. Einige Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie zum Beipiel auf der Internetseite artenschutz-online.de in Verbindung mit der deutschen Zolldirektion.
Über die Länderauswahl finden Sie dann die entsprechende Auflistung der geschützten Tiere und Pflanzen, die nicht aus dem jeweiligen Reiseland ausgeführt werden dürfen.
Helfen Sie mit und verzichten Sie auf den Kauf von geschützten Tieren und Pflanzen! Schließlich sollen auch unsere Kinder noch die Vielfalt und Schönheit der Flora und Fauna unserer Erde bewundern können.
Seit dem 31.01.2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.
Das Wichtigste vorab: In der Übergangsphase bis Ende 2020 ändert sich für Sie, als Reisenden, erst einmal nichts! Nützliche Informationen z. B. zu den Einreisebestimmungen oder zu den Zahlungsmöglichkeiten in Großbritannien finden Sie auf unserer Infoseite und auf unserer FAQ-Seite „Hilfe & Fragen“.
Alle wichtigen Informationen rund um das Coronavirus sowie eventuelle Auswirkungen auf Ihre gebuchte Reise finden Sie auf unserer Coronavirus-Infoseite.
Zur Buchungsabwicklung Ihres Traumurlaubes benötigen wir Ihre persönlichen Daten, wie z. B. Vor- und Nachnamen und Postanschrift. Wir sichern Ihnen zu, dass wir diese Daten und alle weiteren Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Urlaubsreise nur für die Abwicklung unserer Buchung und zum regelmäßigen Versand unserer aktuellen Kataloge und Newsletter nutzen.
Selbstverständlich können Sie der Versendung der Kataloge und Newsletter jederzeit widersprechen.
Falls Sie Rückfragen zu Ihren bei uns gespeicherten Daten haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Ihre persönlichen Daten werden anderen Personen oder Firmen (Fluggesellschaften, Hotels) nur zur Abwicklung Ihrer Buchung zur Verfügung gestellt.
Wir sichern Ihnen weiterhin zu, dass wir Ihre Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen. Alle Formulare, in denen Sie persönliche Daten angeben, werden sicher SSL-verschlüsselt übertragen.
Schon vor Ihrer Buchung erhalten Sie in den jeweiligen Reise-Hinweisen Angaben dazu, ob eine Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität im Allgemeinen geeignet ist. Sollten Zweifel wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse bestehen, möchten wir Sie bitten unsere Reservierungshotline, bereits vor der Buchung zu kontaktieren.
Sofern die Reise grundsätzlich für Ihre individuellen Ansprüche geeignet ist und Sie Hilfestellung am Flughafen oder während Ihrer Reise benötigen, können Sie entsprechende Serviceleistungen der Fluggesellschaften, Reedereien und Hotels in Anspruch nehmen.
Damit wir uns für Sie um diese Leistungen kümmern können, benötigen wir im Vorfeld detaillierte Informationen zur Art Ihrer Einschränkung. Nur so kann von uns ein passgenauer Service für Sie angefragt und gewährleistet werden.
Füllen Sie dazu bitte unser Formular für Reisende mit eingeschränkter Mobilität aus und lassen Sie uns dieses unmittelbar nach Ihrer Reisebuchung per Fax, E-Mail oder Post zukommen.
Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich zum angegebenen Zweck. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzbestimmungen.
Berge & Meer Touristik GmbH
Andréestraße 27
56578 Rengsdorf
Fax: 02634 967 5555
info@berge-meer.de
Was darf ins Handgepäck und was nicht? Welche Regelungen gelten für Flüssigkeiten an Bord eines Flugzeugs?
Damit Sie unbeschwert in die schönsten Wochen des Jahres starten können, haben wir Ihnen die Antworten zu diesen und anderen wichtigen Fragen zu den allgemeinen Handgepäck-Bestimmungen (gültig seit 06. November 2006) zusammengestellt.
Informieren Sie sich auf diesen Seiten über die Vertragsbedingungen (Conditions of Contract) und die neuen Hinweise zur Haftungsbeschränkung (Notice of Liability Limitation) der IATA englischer Sprache.
Der Magen ist verstimmt oder der Fuß verstaucht? Worauf sollten Sie achten, falls Sie während Ihrer Reise plötzlich erkranken sollten?
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen, zum Beispiel zur Erstattung von Behandlungs- und Transportkosten, der Europäischen Krankenversicherungskarte oder Reiseversicherungen, zusammengefasst.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Übermittlung von Fluggastdaten an amerikanische Behörden zusammengestellt.
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Sie haben sicherlich mit Interesse die Berichte in den Medien bezüglich der neuen EU Verordnung verfolgt. Die Gesundheit und die Sicherheit unserer Gäste liegen uns immer sehr am Herzen. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle gerne über die Bestimmungen dieser Verordnung informieren und Ihnen die Liste der betroffenen Luftfahrtunternehmen zur Einsicht zur Verfügung stellen.
Auf diesem Wege möchten wir Sie gerne über das Thema "Vogelgrippe" informieren.
Quelle: Reisemedizinisches Zentrum, Hamburg
Die Meldungen über das Vorkommen der Tierseuche in verschiedenen Ferienregionen und Ländern begründen grundsätzlich keine Reisewarnung für Urlauber. Während des Urlaubs sollte der Kontakt zu Geflügel vermieden werden. Darüber hinaus bitten wir um Kenntnisnahme der unten angegebenen Empfehlungen und Verhaltenshinweise des Reisemedizinischen Zentrums in Hamburg.
Empfehlungen und Verhaltenshinweise für Reisende in Gebieten mit Vogelgrippe:
• Informieren Sie sich vor Ihrer Reise genau über den aktuellen Stand
• Vermeiden Sie jeden engen Kontakt mit Geflügel oder Geflügelkot - Verzehren Sie nur gut gegarte Geflügelgerichte (das Virus wird beim Kochen zerstört)
• Fügen Sie Ihrer Reiseapotheke ein Fieberthermometer bei
• Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie auf der Reise an Fieber, Husten und Atemnot erkranken sollten
• Nehmen Sie bei schweren Krankheitsverläufen Kontakt zur Deutschen Botschaft oder einem Konsulat auf
• Schließen Sie eine ausreichende Reisekrankenversicherung ab
• Die Mitnahme von Virostatika (Tamiflu, Relenza) ist nicht notwendig
• Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie innerhalb der ersten 10 Tage nach der Rückkehr an o.g. Symptomen erkranken und berichten Sie ihm/ihr Ihre Krankheitserscheinungen, wo Sie gereist sind und ob Sie direkten Geflügelkontakt hatten.
Schwerpunkte der Übertragung des Zika-Virus durch Mückenstiche sind laut der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes folgende Länder:
Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bahamas, Bolivien, Bonaire, Brasilien, Chile, Costa Rica, Curaçao, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, für die Fidschi Insel, Frz. Guayana, Grenada, Guadeloupe, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Jamaika, Kolumbien, Kuba, Laos, Malaysia, die Malediven, Martinique, Mexiko, Myanmar, Nicaragua, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Singapur, St. Kitts and Nevis, St. Lucia, St. Maarten, Saba (Karibik), Samoa, St. Eustatius, Suriname, Tonga, Trinidad und Tobago, Uruguay, den US Virgin Islands, Venezuela, und Vietnam.
Weiterhin weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass aktuell eine Zunahme von Zika-Virus-Infektionen beobachtet wird. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Der Stich einer Mücke ist nicht nur unangenehm, durch ihn können auch Krankheiten, wie z. B. das Zika-Virus übertragen werden. Der Schutz vor Mücken ist daher besonders wichtig!
Tipps, wie Sie sich gegen Mückenstiche und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken schützen können:
- Sofern Sie sich außerhalb von mückengeschützten Räumen aufhalten, bietet geeignete Kleidung den besten Schutz (lange Ärmel und lange Hosen sowie die Fußknöchel bedeckende Socken). Die Imprägnierung der Kleidung mit einem Insektizid bietet zusätzlichen Schutz.
- Benutzen Sie außerdem Insekten abweisende Mittel für unbedeckte Hautstellen.
- In Wohn- und Schlafräumen sollten Sie Insekten abweisende oder abtötende Mittel verwenden und - wo möglich - Moskitonetze benutzen.
- Halten Sie ab der Dämmerung und nachts die Fenster in Ihrem Schlafraum geschlossen, sofern keine Fliegengitter vorhanden sind.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Übermittlung von Fluggastdaten an amerikanische Behörden zusammengestellt.
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