Informationen über die Handgepäck-Bestimmungen

Das Handgepäck - bei den Reisevorbereitungen immer wieder ein interessantes Thema. Stellt sich doch bei vielen die Frage: Wie groß darf meine Tasche eigentlich sein? Wie schwer? Was darf ich zusätzlich noch zum Handgepäck mit in die Kabine nehmen? Um Ihre Flugreise möglichst unbeschwert antreten zu können, haben wir die häufigsten Fragen rund um dieses kleine Gepäckstück für Sie zusammengestellt. 

  • Die zugelassene Größe des Handgepäcks variiert von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
  • Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) empfiehlt eine Maximalgröße von 55 x 40 x 20 Zentimetern.
  • Dieser Empfehlung folgen auch Condor und TUIfly.
  • Lufthansa und Eurowings erlauben z. B. ein Gepäckstück von 55 x 40 x 23 Zentimetern.
  • Manche Airlines lassen sogar nur 35 Zentimeter Breite zu!
  • Die Größe des Handgepäcks wird am Gepäckannahmeschalter mithilfe eines Gepäckrahmens geprüft. Wir empfehlen daher, sich vor Beginn der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft genau über die aktuell zulässige Größe des Handgepäcks zu informieren, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Das Gewicht des Gepäckstückes wird von den Fluggesellschaften selbst festgelegt. Hier eine kleine Übersicht, jeweils gültig bei Buchung innerhalb der Economy Class:

  • TUIfly - 6 Kilogramm
  • Emirates und Etihad - 7 Kilogramm
  • Lufthansa, Eurowings, Condor, South African Airways - 8 Kilogramm

Auch hier weisen wir darauf hin, die Handgepäckregeln einzuhalten, da sonst Übergepäckgebühren anfallen. 

Taschen, wie eine Handtasche oder eine kleine Laptoptasche, Jacke oder Mantel sowie eine Kameraausrüstung mit Objektiven sind z. B. erlaubt (je nach Fluggesellschaft gelten auch hier Beschränkungen bei Größe und Gewicht). Aber auch Bücher, ein Tragekorb für Babys und orthopädische Hilfsmittel sind überwiegend zusätzlich zum Handgepäck gestattet.

Gefahrengegenstände wie Waffen und Messer sind verboten, aber dazu gehören auch Gegenstände, die unscheinbar aussehen, jedoch auch als Waffe benutzt werden könnten wie z. B. Nagelscheren, Nassrasierer, Zündhölzer, Ski- und Wanderstöcke, Skateboards, Angelruten und Billardstöcke.

Grundsätzlich dürfen aus Sicherheitsgründen folgende Artikel und Stoffe nicht in das Reisegepäck (auch nicht in den aufgegebenen Koffer):

  • Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und/oder pyrotechnisches Material
  • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen
  • Gase: entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas und Aerosol
  • Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner
  • Entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
  • Oxidierende (toxische) Stoffe und Krankheitserreger
  • Radioaktive Materialien
  • Ätzendes, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit

Die Internetseite der Bundespolizei liefert auch ausführliche Informationen zu den EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen.

Zu Flüssigkeiten zählen nicht nur Getränke sondern auch:

Parfüm, Gels, Cremes, Pasten, Sprays, Zahnpasta, Haargel, Gesichtscreme, flüssige Seife, Deodorant und Rasierschaum. Zurzeit ist es noch nicht möglich, die verschiedenen Arten von Flüssigkeiten durch Kontrollgeräte sicher voneinander zu unterscheiden, um sie auf ihre Gefährlichkeit zu überprüfen.

Es sind nur Behälter wie Tuben, Fläschchen und Dosen erlaubt, die jeweils maximal 100 ml fassen. Diese müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel aufbewahrt werden. Pro Passagier ist ein Beutel gestattet. An der Kontrollstelle muss dieser Beutel dem Sicherheitspersonal zur Kontrolle übergeben werden.

Viele Drogeriemärkte bieten mittlerweile entsprechende Flaschen und Dosen zum Selbstabfüllen sowie die entsprechenden Beutel an. Es eignen sich aber auch wieder verschließbare Gefrierbeutel, sofern die max. Kapazität nicht überschritten wird.

Dies ist nur möglich, wenn die Flasche eine max. Kapazität von 100 ml nicht überschreitet. Größere Flaschen müssen vor der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie z. B. nur noch halb gefüllt sind.

Diese dürfen mitgenommen werden, wenn Sie z. B. durch ein ärztliches Attest glaubhaft machen können, dass Sie die mitgenommenen Medikamente wirklich benötigen. Dies gilt ebenfalls für Spezialnahrung.

Babynahrung sowie Mich oder Saft als Reisenahrung für Kleinkinder sind in üblichen Mengen erlaubt.

Erlaubt ist nur ein Getränk, das hinter dem Sicherheitscheck erworben wurde.

Wenn Sie während Ihrer Reise mehrere unterschiedliche Fluggesellschaften nutzen, sollten sie sich vorab bei jeder Airline über deren jeweilige Handgepäckbestimmungen informieren. Das zuvor erlaubte Handgepäck könnte sich nach dem Umsteigen z. B. außerhalb der Europäischen Union in ein normales Fluggepäck ändern, was Kosten mit sich trägt.