Reiseziel Tunesien / Nationalität Deutschland

Reisedokumente

Coronabestimmungen: Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.

Personalausweis / Identitätskarte Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Von der Einreise mit dem Personalausweis wird dringend abgeraten. Diese ist nur auf dem Luftweg und durch Pauschaltouristen möglich. Der Reisende muss die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führen. Bitte beachten Sie zudem, dass es in der Vergangenheit auch zu Problemen bei Reisenden kam, die nicht Teil einer organisierten Gruppenreise waren.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Doppelstaatsbürger: Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

Minderjährige: Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:

  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Minderjährige mit mindestens einem tunesischen Elternteil benötigen zur Ausreise die schriftliche, von tunesischen Behörden beglaubigte Genehmigung des tunesischen Elternteils. Achtung: Auch ein tunesischer Name im ausländischen Kinderreisepass veranlasst die Behörden zur Annahme, dass eine tunesische Staatsbürgerschaft durch einen tunesischen Elternteil besteht und dessen schriftliche Genehmigung benötigt wird.

Einreise auf dem Landweg: Der Grenzübergang Ras Jedir ist vorübergehend vollständig geschlossen.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Mitzuführende Dokumente:

  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis einer Unterkunft Bei der Ankunft erhalten Reisende einen Einreisenachweis namens „Carte de visiteur non-résident“. Dieser muss aufgehoben und bei Ausreise erneut vorgelegt werden.

Einreise auf dem Seeweg: Bei der Einreise auf dem Seeweg kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangt werden. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen: Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 26.04.2024 02:27 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf