Reiseziel Panama / Nationalität Deutschland
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen: Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies wird empfohlen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Bei der Ausreise aus Panama werden von panamaischen Kindern (auch bei doppelter Staatsbürgerschaft) und ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Panama regelmäßig die Geburtsurkunden verlangt. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten daher die Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem Kind aus Panama ausreisen, wird eine notariell beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils in spanischer Sprache benötigt.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis: Es wird davon abgeraten, die Stadt Colon und das dortige Hafengelände allein zu erkunden. Auch von Aufenthalten im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darien, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, wird dringend abgeraten.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (mindestens 500 US-Dollar in bar oder auf einem Kontoauszug)
Einreise auf dem Landweg: Für die Einreise über Costa Rica müssen sowohl der costaricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel vorhanden sein. Reisende, die sich ohne Einreisestempel im Land aufhalten, gelten als illegal.
Einreise auf dem Seeweg: Für die Einreise auf dem Seeweg gelten besondere Regelungen: Hier werden nur Visa für 72 Stunden ausgestellt. Wenn Sie länger als 72 Stunden im Land bleiben wollen, sollten Sie sich rechtzeitig über den Erhalt eines regulären Visums informieren. Gerade bei der Einreise über das Gebiet der Guna Yala ist es wichtig, dass der Reisepass von den Einwanderungsbehörden abgestempelt wird. Der Stempel kann nicht rückwirkend ausgestellt werden und Reisende, die sich ohne Einreisestempel in Panama befinden, gelten als illegal. Bitte beachten Sie auch, dass bei der Einreise nach Panama per Schiff eine zusätzliche Einreisegebühr erhoben wird.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (Voraussetzungen siehe unten)
Gelbfieber: Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: Afrika: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere: Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder: Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Schlussbestimmungen Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 01.04.2023 04:09 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf