Reiseziel Neuseeland / Nationalität Deutschland

Reisedokumente

Coronabestimmungen: Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Einreiseformular: Reisende nach Neuseeland müssen das folgende Einreise- und Zollformular ausfüllen: https://app.travellerdeclaration.govt.nz. In der Regel kann das Formular binnen 24 Stunden vor der Ankunft ausgefüllt werden. Die Verpflichtung besteht auf allen Einreisewegen. Lediglich Transitpassagiere sind hiervon ausgenommen, wenn sie im Transitbereich des Flughafens bleiben und innerhalb von 24 Stunden auf dem Luftweg weiterreisen. Reisende auf dem Luftweg und Kreuzfahrtpassagiere können zum Ausfüllen des Formulars auch die mobile App verwenden: https://www.travellerdeclaration.govt.nz/nztd-app/. Reisende, die das Formular nicht digital ausfüllen können, erhalten es stattdessen in Papierform.

Minderjährige: Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Ausweisdokument - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Visabestimmungen

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten: E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://nzeta.immigration.govt.nz

Alternativ kann die Beantragung über die NZeTA-App, erhältlich für Android- und iOS-Geräte, erfolgen. Die Beantragung ist kostenpflichtig. Die NZeTA ist für bis zu zwei Jahre gültig und berechtigt zu beliebig vielen Einreisen innerhalb dieses Zeitraums, wobei sich Reisende jeweils maximal 90 Tage am Stück im Land aufhalten dürfen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 Tage Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

Mitzuführende Dokumente:

  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
     visum24®

Transitvisabestimmungen

Reisende, die eine elektronische Einreisegenehmigung benötigen, müssen diese auch für Transitaufenthalte beantragen.

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende keine elektronische Einreisegenehmigung:

  • Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
  • Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf - Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Cholera

Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen: Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 27.04.2024 05:17 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf