Reiseziel Mexiko / Nationalität Deutschland

Einreisebestimmungen

Coronabestimmungen: Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Reisehinweis: Von Reisen

  • in die Grenzregion zu den USA (abgesehen von Ein- und Ausreise)
  • in die Bundesstaaten Tamaulipas, Sinaloa (mit Ausnahme von Mazatlán, Zona Dorada und historisches Zentrum, Los Mochis und der Bahnstrecke des „El Chepe“), Colima (mit Ausnahme von Manzanillo), Guerrero (mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo und Taxco)
  • in Gebiete westlich von Morelia im Bundesstaat Michoacán wird derzeit dringend abgeraten.

Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

  • Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
  • Passkopien der Sorgeberechtigten Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko benötigen zur Ausreise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige mexikanische Staatsbürger (auch bei Doppelstaatsbürgerschaft) mit ihren Eltern durch Mexiko reisen, müssen die Eltern die originale Geburtsurkunde des Kindes mit sich tragen.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Besonderheit: Touristen, die nach Mexiko reisen, erhalten bei der Einreise per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMM“) für maximal 180 Tage. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der gültige Aufenthaltszeitraum eingetragen. Es wird empfohlen, Nachweise, die die Dauer des Aufenthalts betreffen (Unterkunftsbuchung, Rückflugticket) in ausgedruckter Form mitzuführen und den behördlich festgelegten Aufenthaltszeitraum nicht zu überschreiten. Ob und wie eine Verlängerung möglich ist, muss ansonsten rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltszeitraums in einem Büro des Instituto Nacional de Migración (INM) geprüft werden. Die Touristenkarte muss bei Kontrollen im Land sowie bei der Ausreise aus Mexiko im Original vorgelegt werden.

Mitzuführende Dokumente:

  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
  • Nachweis einer Unterkunft

Einreise auf dem Land- und Seeweg: Es ist möglich, dass die Touristenkarte bei Einreise über die USA nicht gestempelt wird. Gegen Vorlage der Reisedokumente muss dies beim Instituto Nacional de Migración des Grenzortes nachgeholt werden. Dies ist in Tijuana und auch im entsprechenden Büro am Flughafen möglich.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus
  • Cholera
  • Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.

Schwangere: Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

  • Zika-Virus
  • Chikungunya-Fieber

Kinder: Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

  • Dengue-Fieber

Schlussbestimmungen Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 29.03.2023 20:59 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf