Reiseziel Jordanien / Nationalität Deutschland

Reisedokumente

Coronabestimmungen: Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige: Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern. Die Einverständniserklärung muss in der jeweiligen Landessprache sowie der englischen Sprache vorhanden sein und die Ein- und Ausreisedaten, die Namen der Sorgeberechtigten, den Namen des Kindes und die Begleitpersonen enthalten.
  • Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Wenn Minderjährige mit nach Jordanien einreisen, die eine jordanische (Doppel-)Staatsbürgerschaft oder einen jordanischen Familiennamen haben, muss Folgendes beachtet werden:

Falls der Minderjährige bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet wird, muss dieser schriftlich zustimmen, dass der Minderjährige Jordanien verlassen darf. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, kann die Ausreise verweigert werden.

Visabestimmungen

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten: Visum ( Botschaft, Konsulat ) Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Einige Auslandsvertretungen stellen keine Visa mehr aus. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://eservices.moi.gov.jo

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

Visum bei Ankunft Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.

Das Visum kann bei der Einreise vor Ort an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.

Hinweis: Das Visum berechtigt zu einen Aufenthalt von 30 Tagen. Eine Verlängerung des Visums ist für bis zu 6 Monate möglich. Dafür muss bei der örtlichen Polizeistation vorgesprochen werden.

Mitzuführende Dokumente:

  • Visumantrag
  • Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
  • Passfoto(s), biometrische
  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis einer Unterkunft Einreise über Israel: Es ist möglich, ein Visum bei der Einreise an den Grenzübergängen "Aqaba/Yitzhak Rabin" (bei Eilat) und "Sheikh Hussein Bridge" (Nordgrenze) zu erhalten. Bei der Überquerung der "King-Hussein Bridge" (Palästinensische Gebiete) werden keine Visa ausgestellt.

Besonderheit: Israelische Stempel im Pass sowie Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel können bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten zu Problemen führen.

Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
 visum24®

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:

  • Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
  • Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf - Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 48 Stunden

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Cholera
  • Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen: Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 29.03.2024 07:25 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf