Reiseziel Jordanien / Nationalität Deutschland
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen: Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Als geimpft / genesen gilt: Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/jo-form1. Reisende erhalten einen QR-Code, den sie vorweisen müssen.
Ausgenommen: Kinder unter 5 Jahren.
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich.
- Der Transit ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich und unter Umständen auch zeitlich begrenzt.
- Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den jeweiligen Restriktionen. Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet - Bars: geöffnet - Clubs: - Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet - Gotteshäuser: geöffnet - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar - Maskenpflicht: nein
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis: Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak wird derzeit dringend abgeraten.
Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
- Passkopien der Sorgeberechtigten Die Einverständniserklärung muss in der jeweiligen Landessprache sowie der englischen Sprache vorhanden sein und die Ein- und Ausreisedaten, die Namen der Sorgeberechtigten, den Namen des Kindes und die Begleitpersonen enthalten.
Wenn Minderjährige mit nach Jordanien einreisen, die eine jordanische (Doppel-)Staatsbürgerschaft oder einen jordanischen Familiennamen haben, muss Folgendes beachtet werden: Falls der Minderjährige bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet wird, muss dieser schriftlich zustimmen, dass der Minderjährige Jordanien verlassen darf. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, kann die Ausreise verweigert werden.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten: Visum ( Botschaft, Konsulat ) Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 21 Tage Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich. Das Visum kann bei der Einreise vor Ort an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.
Hinweis: Das Visum berechtigt zu einen Aufenthalt von 30 Tagen. Eine Verlängerung des Visums ist für bis zu 6 Monate möglich. Dafür muss bei der örtlichen Polizeistation vorgesprochen werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Visumantrag
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
- Biometrische Passfotos
Einreise auf dem Landweg: Es wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Einreise über Israel: Es ist möglich, ein Visum bei der Einreise an den Grenzübergängen "Aqaba/Yitzhak Rabin" (bei Eilat) und "Sheikh Hussein Bridge" (Nordgrenze) zu erhalten. Bei der Überquerung der "King-Hussein Bridge" (Palästinensische Gebiete) werden keine Visa ausgestellt.
Besonderheit: Israelische Stempel im Pass sowie Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel können bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten zu Problemen führen.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner visum24®
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf - Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 48 Stunden
Gesundheitliche Hinweise
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (Voraussetzungen siehe unten)
Gelbfieber: Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: Afrika: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schlussbestimmungen Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 29.03.2023 21:50 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf