Reiseziel Aserbaidschan / Nationalität Deutschland
Einreisebestimmungen
Coronabestimmungen: Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Seeweg
- Einige Landgrenzübergänge Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Als geimpft / genesen gilt: Die Einreise ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Es muss kein Nachweis erbracht werden.
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich. Der Transit ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet - Bars: geöffnet - Clubs: geöffnet - Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet - Strände: geöffnet - Gotteshäuser: geöffnet - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar - Maskenpflicht: nein
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Vorherige Reiseaufenthalte: Pässe mit armenischen Visa führen oft dazu, dass längere Befragungen oder Kontrollen veranlasst werden. Stempel der Republik Bergkarabach veranlassen die Behörden dazu keine Einreise zu gewähren. Ebenso wenn auf andere Weise erkannt wird, dass man in der Republik Bergkarabach war oder Verbindungen dorthin bestehen.
Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies wird empfohlen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Registrierung: Bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Tagen müssen sich Reisende unmittelbar nach der Einreise beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Oft übernehmen Hotels diese Registrierung.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland: Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich. Soweit der Botschaft bekannt, ist kein Landgrenzübergang zwischen Aserbaidschan und Russland für Ausländer geöffnet. Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich. Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Teilreisewarnung: Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten: Visum ( Botschaft, Konsulat ) Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: individuell Die Visabeantragung wird individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann daher bis zu mehrere Wochen betragen.
E-Visum/ETA Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden. Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://evisa.gov.az/en Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist der E-Visa-Service derzeit eingeschränkt und steht nicht für alle Länder zur Verfügung. Unter welchen Voraussetzungen Reisende das E-Visum beantragen können, lesen Sie unter dem angegebenen Link.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: individuell Die Visabeantragung wird individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann daher bis zu mehrere Wochen betragen.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Einreise auf dem Landweg: Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien und umgekehrt ist nicht möglich. Laut der Botschaft, ist kein Landgrenzübergang zwischen Aserbaidschan und Russland für Ausländer geöffnet. Eine Reise in den Iran ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa über den Grenzübergang Astara möglich. Die Einreise aus Georgien ist mit einem aserbaidschanischen Visum möglich.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner visum24®
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf - Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 72 Stunden
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schlussbestimmungen Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 01.04.2023 02:26 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf