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Berge & Meer – Reisehinweise

Handgepäck-Bestimmungen (gültig seit 06. November 2006)

Liebe Reisegäste, damit Sie unbeschwert in die schönsten Wochen des Jahres starten können, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne über die allgemeinen Handgepäck-Bestimmungen informieren.

Die folgenden Richtlinien gelten seit dem 06.11.06 für Flüge, die in der EU starten, für Anschlussflüge ab Europa und alle innerdeutschen Flüge. Seit dem 01.03.09 folgt auch die Türkei dem europäischen Standard.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, dürfen nur noch eingeschränkt mit in die Flugkabine genommen werden und sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. sogenannte „Zipper“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person – der Beutel ist vom Passagier mitzubringen

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Für abgenommene Gegenstände wird nicht gehaftet

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU/Türkei oder an Bord von in der EU/Türkei registrierten Flugzeugen erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung der Artikel von der Verkaufsstelle vorgenommen wurde.

Weiterhin dürfen Sie generell ein Stück Handgepäck mit an Bord nehmen. Dieses sollte maximal 55 x 40 x 20 cm groß sein und nicht mehr als 5 kg wiegen. Nicht im Handgepäck mitführen dürfen Sie:

Elektrische Geräte, Messer und Scheren aller Art (auch Nagelscheren und –feilen), Dolche und ähnliche Geräte. Tauchmesser z.B. gehören in den aufzugebenden Koffer. Grundsätzlich dürfen aus Sicherheitsgründen folgende Artikel und Stoffe nicht in das Reisegepäck, auch nicht in den Koffer, der aufgegeben wird:

  • Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und/oder pyrotechnisches Material
  • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen
  • Gase: entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas und Aerosol
  • Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner
  • Entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
  • Oxidierende (toxische) Stoffe und Krankheitserreger
  • Radioaktive Materialien
  • Ätzendes, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit

Wir bitten Sie, Ihr Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Aufgrund der erhöhten Sicherheitskontrollen empfehlen wir Ihnen darüber hinaus, sich nach dem Check-In frühzeitig zu den Sicherheitskontrollen zu begeben.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Freundliche Grüße
Ihr Berge & Meer Service-Team

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