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Berge & Meer - Reisehinweise

Sicherheitshinweis China (gültig seit 22.01.2013)

Liebe Reisegäste,

die Sicherheit und die Information unserer Kunden liegen uns immer sehr am Herzen. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle über den Wortlaut des aktuellen Sicherheitshinweises des Auswärtigen Amts für China informieren:

Auszug:

"Aktuelle Hinweise
Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) werden derzeit und bis auf weiteres nicht erteilt.

Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc.) vorbehalten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land, Kriminalität Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.

Es kommt immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße ein Besuch der Sehenswürdigkeiten angeboten wird. Am Ende des Rundgangs steht häufig ein Besuch eines Teehauses. Der Gast erhält am Ende eine überhöhte Rechnung, die er mangels Bargeld – manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte zahlen muss. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Opfern eines solchen „Teehaus-Betrugs“ wird empfohlen, sich am selben oder nächsten Tag an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in den meisten Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos.

Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist.
In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.

Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren (s. aktuelle Hinweise). Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
• Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10-6498-0373, zu beantragen.
• Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
• Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
• Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de entnehmen.“

Bei Fragen zu Ihrer gebuchten Reise nach China stehen Ihnen unsere Reiseberater gerne täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr unter der Rufnummer:
0 180 5 - 14 20 00 zur Verfügung. (€ 0.14/Min. aus dem deutschen Festnetz, hiervon abweichende Mobilfunknetzpreise bis zu € 0.42/Min. möglich).

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit auf Reisen erhalten Sie auch direkt beim Auswärtigen Amt unter der Telefon-Nummer: 030-50000 oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Freundliche Grüße

Ihr Berge & Meer Service-Team

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Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Direkt & persönlich. Wir sind täglich von 8.00 - 22.00 Uhr für Sie da.

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