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Direkt & persönlich:   0 26 34/962 60 99   Täglich von 8.00 - 22.00 Uhr | Kennziffer: 180001
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reisevertrag
1.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reisenden zustande.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.3 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reisenden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von Berge & Meer Touristik GmbH nicht befugt.
1.5 Der Reisekunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, ist unter www.berge-meer.de abrufbar.Nach oben
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig, mindestens € 25.- pro Person. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit. Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.
2.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.3 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.
2.4 Bei der Zahlung mit Kreditkarten fallen zusätzliche Kosten an, welche im Fall einer Stornierung durch den Reisenden nicht erstattet werden.
2.5 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Berge & Meer Touristik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Berge & Meer Touristik GmbH die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).Nach oben
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Berge & Meer Touristik GmbH in Verbindung zu setzen.Nach oben
4. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen
4.1 Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Reisebeginn und einer darauffolgender Neuanmeldung bleibt dem Reisenden unbenommen.
4.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich durch Mitteilung an Berge & Meer Touristik GmbH durch einen anderen geeigneten Reisenden ersetzen lassen. Berge & Meer ist berechtigt, hierfür ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 15.- pro Person (€ 50.- pro Person bei Schiffsreisen) zu verlangen. Die vorgenannten Bearbeitungsentgelte fallen auch dann an, wenn Namen von Reisekunden aus Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Reisenden fallen, nachträglich korrigiert werden müssen. Erfolgt die Ersetzung oder Namensänderung, nachdem die Reiseunterlagen bereits erstellt wurden, erhöht sich die Pauschale auf € 50.- pro Person. Berge & Meer ist berechtigt, tatsächlich entstandene höhere Kosten zu berechnen.
4.3 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig und für den Reisenden zumutbar sind. Ein Kündigungsrecht des Reisenden bleibt unberührt. Berge & Meer Touristik GmbH ist berechtigt, An- und Abflugzeiten, sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige, nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und für den Reisenden zumutbar sind. Der Reisende wird über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.
4.4 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt genannten Beförderungsanteils oder Abgabenanteils auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
4.5 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
4.6 In sämtlichen Fällen der Umbuchung, Namensänderung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.Nach oben
5. Rücktritt seitens des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reisende ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Berge & Meer Touristik GmbH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Berge & Meer Touristik GmbH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reisender gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt
5.1 bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %,
vom 6. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 75 %,
Am Tag des Reiseantritts 90 %
5.2 Bei Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Apartments (ohne Verpflegung)
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %,
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 34. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %,
am Tag des Reiseantritts 90 %
5.3 Bei Seereisen/Schiffsreisen
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 65 %,
vom 14. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %,
am Tag des Reiseantritts 95 %
5.4 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %
5.5 Bei Nur-Flug Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 25.-; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100 %
5.6 Kosten wie z. B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Berge & Meer Touristik GmbH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.7 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.8 Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist Berge & Meer Touristik GmbH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
5.9 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Berge & Meer Touristik GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.Nach oben
6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Berge & Meer Touristik GmbH berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
6.2 Berge & Meer Touristik GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisenden gerechtfertigt ist.Nach oben
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Berge & Meer Touristik GmbH ein Entgelt verlangen.
7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Berge & Meer Touristik GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Berge & Meer Touristik GmbH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von Berge & Meer Touristik GmbH und dem Reisenden je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.Nach oben
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheits-bestimmungen für alle Reisenden, sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Informationen erhalten Sie auch über unsere Reservierungszentrale
0 26 34/962 62 22. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise- und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.Nach oben
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung der Berge & Meer Touristik GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Berge & Meer Touristik GmbH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet Berge & Meer Touristik GmbH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu
€ 4.091.-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364.-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Berge & Meer Touristik GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Berge & Meer Touristik GmbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
9.4 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von Berge & Meer Touristik GmbH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.Nach oben
10. Gewährleistung/Schadenersatz
10.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Berge & Meer Touristik GmbH eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von Berge & Meer Touristik GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.
10.2 Die Reiseleitung von Berge & Meer Touristik GmbH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.Nach oben
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
11.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reisende nicht behobene Mängel der Berge & Meer Touristik GmbH unverzüglich anzeigen.
11.3 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.Nach oben
12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Berge & Meer Touristik GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
12.2 Der Reisende und Berge & Meer Touristik GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Reisende die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht oder Berge & Meer Touristik GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vorgeworfen werden kann. Für diese Fälle gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren gemäß § 651g Abs. 2 BGB. Die Verjährung beginnt an dem Tag, der auf den vertraglich vorgesehenen Tag des Reiseendes folgt. Deliktische Ansprüche verjähren in drei JahrenNach oben
13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
13.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
13.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
13.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Berge & Meer Touristik GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.
13.4 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.6 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Stand: April 2013Nach oben

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Reiseveranstalter:

Berge & Meer
Touristik GmbH

Andréestraße 27
56578 Rengsdorf

UST-Id-Nr.: DE 206667633
HR B Montabaur Nr.: 13067

Tel: 0 26 34/962 60 99
E-Mail: info@berge-meer.de

Geschäftsführer:
Thomas Klein / Tim Dunker