KreuzfahrtK8Q164
Orient & Emirate

Kreuzfahrt mit AIDAprima ab/an Dubai inkl. 3 Übernachtungen in Dubai

Weiterempfehlung79%
  • 12-tägig inkl. Flug
  • Ihr Schiff inkl. Vollpension / 4-Sterne-Hotel inkl. Frühstück
  • Inkl. 3 Nächte in Dubai
Termine & Preise

Hotelbewertungen

Weiterempfehlung79%

Reisebeschreibung

Mit AIDAprima die Emirate endecken

Entdecken Sie an Bord von AIDAprima die Vielfalt des Orients und der Vereinigten Arabischen Emirate. Die Weltmetropole Dubai wird Sie mit Sehenswürdigkeiten wie dem Burj Khalifa, Dubai Fountain oder auch Burj Al Arab begeistern.

Reisemerkmale

HochseekreuzfahrtenKombinationsreisen

Highlights

  • Entspanntes Anreisen - Vorübernachtung in Dubai
  • Emirate entdecken mit AIDAprima
  • Zwei weitere Nächte in Dubai nach Ihrer Kreuzfahrt

Reiseverlauf

Kreuzfahrt mit AIDAprima ab/an Dubai inkl. 3 Übernachtungen in Dubai

Inklusivleistungen

Transport

  • Linienflug evtl. mit Zwischenstopp mit Emirates (oder gleichwertig) nach Dubai und zurück in der Economy Class
  • Transfers und Kreuzfahrt gemäß Reiseverlauf

Zug zum Flug

Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis Zug zum Flug-Tickets (2. Klasse inklusive ICE-Nutzung, nur gültig innerhalb Deutschlands). Hierfür erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen Gutscheincodes, die in ein Ticket umgewandelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil nur für Anreisen bis zum 31.10.2025 gilt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.berge-meer.de/service/zug-zum-flug.

Wunschleistungen

  • Zuschlag Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung pro Person
    • Innenkabine ab 700 €
    • Meerblickkabine ab 800 €
    • Verandakabine ab 950 €
    • Verandakabine Komfort ab 1.000 €
  • Ausflug Dhow-Fahrt mit Dinner (Tag 10) pro Person 75 €
  • Ausflug Wüstensafari mit BBQ (Tag 11) pro Person 65 €

Wenn Sie eine Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline.

Urlaubsort

Ausflüge

  • Ihr Ausflugspaket: Dhow-Fahrt mit Abendessen (inklusive)
  • Ihr Ausflugspaket: Wüstensafari mit Abendessen (inklusive)

Unterkunft

Ihr Schiff: AIDAprima

Termine & Preise

Preis aufsteigend
Datum und Dauer
Verpflegung & Zimmertyp
Preis
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Die Kabinenverteilung obliegt der Reederei.

Bordwährung: Euro, alle gängigen Kreditkarten.

Bitte beachten Sie, dass bei Kreuzfahrten seit dem Winter 2018/2019 der AIDA-Clubrabatt nicht mehr gewährt wird.

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Touristensteuer in Dubai (vor Ort zu zahlen) pro Zimmer/Nacht 15 AED (ca. 5 €)

In Dubai fällt für Touristen eine Steuer an, die s. g. Dubai Tourism Dirham Fee. Diese beträgt im 4-Sterne-Hotel 15 AED (ca. 5 €).

Länderinformationen

Bahrain

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Einreise auf dem Seeweg:
Bitte beachten Sie, dass Sie während der Landgänge in Bahrain eine Kopie Ihres Reisepasses mit sich führen müssen.

Katar

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Inhaber eines vorläufigen Reisepasses müssen vor der Reise ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Alleinreisende Minderjährige, die mit ihrem Kinderreisepass reisen, benötigen ein Visum für die Einreise nach Katar, das vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Doppelstaatsbürger:
Staatsbürgern mit arabischen Migrationshintergrund wird empfohlen, sich vor der Reise bei der Botschaft von Katar hinsichtlich eines Visums zu informieren. In der Vergangenheit wurde ihnen in Einzelfällen, ohne Angaben von Gründen, die Einreise verweigert.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Oman

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.

Vereinigte Arabische Emirate

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Das Geschlecht der Reisenden muss im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen sein, da ansonsten die Einreise verweigert wird. Es kann auch zu Problemen kommen, wenn das Geburtsdatum im Pass zum Beispiel mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild gültig und wenn nicht verlängert.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Bahrain

Visabestimmungen

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://www.evisa.gov.bh/

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3-5 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®

Katar

Visabestimmungen

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 10 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://www.hayya.qa

Alternativ kann das E-Visum auch über die offizielle App beantragt werden. Diese finden Sie ebenfalls unter dem genannten Link.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 10 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.

Das Visum kann bei Einreise vor Ort an allen Grenzstellen beantragt werden, sofern eine Reise von maximal 90 Tagen geplant ist. Es besitzt eine Gültigkeit von 180 Tagen und erlaubt die mehrfache Einreise.

Gemeinsames Visum für Katar und Oman:
Bei der Ankunft kann ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden, das für Aufenthalte in Katar und im Oman berechtigt ("Tourist Joint Visa for Qatar and Oman"). Dieses Visum ist für 30 Tage gültig. Es ermöglicht die mehrfache Einreise in beide Länder und kann gegen eine Gebühr um weitere 30 Tage verlängert werden.

Hinweis:
Reisende mit einem vorläufigen Reisepass müssen ihr Visum vor der Reise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®

Oman

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 14 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 14 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Sie erhalten bei der Ankunft an der Grenze oder am Flughafen eine kostenlose Einreisegenehmigung für 14 Tage, die jedoch nicht verlängert werden kann.

Bitte beachten:
Es kann in Einzelfällen zu Problemen bei der visumfreien Einreise kommen, daher wird die Beantragung eines Visums vor Reisebeginn empfohlen.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft

Vereinigte Arabische Emirate

Visabestimmungen

Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
- Weiter- oder Rückflugticket

Bahrain

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 8 Stunden

Katar

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden

Reisende, die im Vorfeld einen Aufenthalt arrangieren, sog. "Stopover Paid by Carrier" (STPC) , können mit einem mindestens 3 Monate gültigen Reisepass den Flughafen verlassen.

Oman

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 6 Stunden

Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.

Vereinigte Arabische Emirate

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Bahrain

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Bei der Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Infektionsrisiko ist eine Polio-Impfung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung muss spätestens 4 Wochen vor Einreise erfolgen.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY)

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 31.10.2024 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Katar

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Dies gilt für die Einreise aus Infektionsgebieten.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Versicherung:
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen ist verpflichtend eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Versicherung muss über eine vom katarischen Gesundheitsministerium anerkannte Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.moph.gov.qa/english/derpartments/policyaffairs/hfid/hirs/insurancecompanies/Pages/default.aspx

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 31.10.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Oman

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Bei dieser Destination gilt eine abweichende Länderliste. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Zielgebiets. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Versicherung:
Eine Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, ist erforderlich.

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 31.10.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Vereinigte Arabische Emirate

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Einfuhr von Arzneimitteln:
Die Einfuhr einiger Medikamente ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Eine Einfuhrgenehmigung muss vor der Reise beantragt werden. Bitte planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Sie können die Einfuhrgenehmigung online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: https://mohap.gov.ae/en/services/issue-of-permit-to-import-medicines-for-personal-use. Dort können Sie auch nachlesen, welche Medikamente und Inhaltsstoffe eine Genehmigung benötigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 31.10.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

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